Samstag, 24. Januar 2009
 
Die EU hat in Sachen Datenschutz umfassend versagt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von ARGE Daten   
Montag, 28. Januar 2008

Am 28. Jänner wird wieder europaweit "Datenschutz" gefeiert - die EU hat in Sachen Datenschutz umfassend versagt - Datenschutz wird seit Jahren systematisch demontiert - EU, Nationalstaaten und USA zerstören ambitioniertes Projekt - Österreich sollte Handeln, statt sich selbst zu beweihräuchern - Datenschutzrat von parteipolitischer Umklammerung befreien, Datenschutzgesetz reformieren.

Obwohl schon 2003 die Bevölkerung den Datenschutz äußerst negativ einschätzte und dies eine unabhängige Studie bestätigte, wurden keinerlei Initiativen zur Verbesserung gesetzt.

Im Gegenteil. Mit Passagierdatenweitergabe, Vorratsdatenspeicherung, SWIFT-Datenverkehr, Ausweitung der Polizeibefugnisse, .... werden die Datenschutzrechte auf EU-Ebene demontiert. Ein Kniefall gegenüber den USA und den Platters der EU-Nationen.

Ein ehemals vorbildliches und ambitioniertes Projekt wird von der EU selbst systematisch demontiert. Der neue Reformvertrag sieht weitere Beschränkungen des Datenschutzes vor, einzelne EU-Staaten, wie Großbritannien, Irland, Dänemark oder Polen koppeln sich durch Sonderbestimmungen sogar von dieser Datenschutz-Light-Version ab.

Österreich konnte bei Grundrechtseinschränkungen nicht nachstehen

Mit den ausufernden Lauschbefugnissen des Sicherheitspolizeigesetzes, erstmals sogar ohne Gerichtsbeschluss, eroberte Österreich jedoch die Vorreiterrolle in Sachen Beschädigung der Grundrechte zurück.

Privacy International, eine international agierende Datenschutzvereinigung, stufte Österreich, sogar noch vor der unsäglichen SPG-Novelle, für 2007 gegenüber 2006 um zwei Gruppen in der siebenteiligen Werteskala zurück. Österreich liegt damit nur mehr wenig vor den bekannten "Menschenrechtsnationen" Philippinen, Russland, China, Malaysia und Taiwan.

Schwere Mängel im österreichischen DSG

Geradezu übervoll ist die Mängelkiste beim österreichischen Datenschutzgesetz. Abgesehen von den bekannten Problemen einer fehlenden unabhängigen Datenschutzbehörde (hier läuft noch immer ein EU-Vertragsverletzungsverfahren) und einer Datenschutzkommission, die nach eigener Einschätzung unter "organisatorischen Wirren" leidet (DSK-Bericht 2005), enthält das Datenschutzgesetz eine Fülle von Fehlern und Versäumnissen, viele Bereiche sind nicht mehr zeitgemäß geregelt: - fehlende Verständigungspflicht der Betroffenen, wenn Daten verloren gehen oder in falsche Hände geraten - kein ausreichender Rechtsschutz bei veröffentlichten Daten §1 DSG (widerspricht Art. 1 EU-RL) - unzureichendes Schadenersatzrecht (Schadenersatz nach §33 DSG trifft nur auf "Datenverarbeiter" zu, nicht anderweitig fremde Daten veröffentlicht werden)
- keine Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit bei Datenschutzverletzungen von Behörden (Datenschutz-Endscheidungen sind nicht exekutierbar)
- EU-widrige Privilegien der Datenverarbeiter bei sogenannten "indirekt personenbezogenen" Daten (widersprechen Art. 2 EU-RL)
- unzureichendes Auskunftsrecht §1,26 DSG (EU-widrig nur auf elektronische Daten eingeschränkt, widerspricht Art. 12 EU-RL)
- Informationspflicht nicht EU-konform umgesetzt (§24 DSG widerspricht Art. 12 EU-RL)
- fehlende Datenschutzregelungen für die Bereiche Internet, Video-Überwachung und biometrische Daten
- kein Datenschutz bei Datenmissbrauch durch Abgeordnete - keine wirksamen innerbetrieblichen Datenschutz-Kontrollen durch unabhängige Datenschutzbeauftragte

Insgesamt arbeiten die Aufsichtsgremien viel zu langsam und bieten den Betroffenen keinen wirksamen Schutz. Sie ermöglichen es hartnäckigen Datenschutzverletzern, etwa aus dem Wirtschaftsauskunftsbereich, jahrelang ihr Unwesen zu treiben. Die Reform des Datenschutzes ist überfällig, nur funktionierende Grundrechte können eine überzeugende Alternative gegen extremistische und totalitäre Angriffe  darstellen.

Datenschutzrat von parteipolitischer Umklammerung befreien!

Vor 27 Jahren installiert ist der Datenschutzrat als parteipolitisch orientiertes Abnickgremium für die gröbsten Datenmissbrauchsprojekte der Ministerien verkommen. Dies wurde zuletzt eindrucksvoll am Beispiel des Sicherheitspolizeigesetzes deutlich.

Hans G. Zeger, selbst Mitglied des Datenschutzrates: "Zunehmend konzentrieren sich die Beratungen des Datenschutzrates darauf, wie die schlimmsten Grundrechtsverletzungen schöngeredet werden können. Viele brisante Materien werden überhaupt nicht mehr oder verspätet behandelt, zuletzt etwa das Gewebesicherungsgesetz oder die Gewerberechtsnovelle. Nur durch Separatvoten ist es überhaupt möglich, Kritik an den Missbrauchsprojekten der Regierung zu üben."

Das Gremium ist nicht mehr zeitgemäß und sollte statt den parteipolitisch agierenden Funktionären mit Vertretern von Menschenrechtsorganisation und unabhängigen Verfassungsexperten besetzt werden. Wenn das nicht möglich ist, wäre es besser den Datenschutzrat ersatzlos zu streichen.

Ambitioniertes EU-Projekt Datenschutz gescheitert

In den frühen 1990er-Jahren gab es EU-weit eine umfassende Grundrechtsdiskussion. Nur bei starken Grundrechten, so der damalige Tenor in Brüssel, haben die Bürger genügend Vertrauen in die EU und die Nationalstaaten können nicht EU-weite Wirtschaftstätigkeit und die Grundfreiheiten unter Hinweis auf Grundrechtsdefizite in anderen EU-Ländern beschneiden.

Damals gab es noch eine Reihe von EU-Ländern, die keinerlei Datenschutzregelungen aufwiesen, unter anderem Griechenland. 1995 wurde daher eine EU-weit gültige Datenschutzrichtlinie beschlossen, im Übrigen unter dem wütenden Protest der USA. Sogar mit einem Handelsboykott wurde bei Verabschiedung einer Datenschutzrichtlinie von Seiten der USA gedroht.

Das ambitionierte Datenschutzprojekt der EU zeigte Wirkung, Griechenland hatte als eines der ersten Länder die neue Richtlinie umgesetzt und ist mittlerweile zu einem Datenschutzmusterland aufgestiegen. Auch eine Reihe von außereuropäischen Staaten, wie Kanada und Argentinien hatten das europäische Datenschutzkonzept übernommen. Bis 2002 sah es so aus, als ob mit der Datenschutzrichtlinie der EU auch ein grundrechtlicher Exportschlager gelungen wäre.

Seit etwa fünf Jahren haben aber US-Hardliner in der EU immer stärker das Sagen. Systematisch werden mit dem Terrorismus-"Argument" Datenschutz- und Menschenrechtsverletzungen voran getrieben. Terroristen wurden damit keine gefangen, das Netz der systematischen Verdächtigung aller Bürger jedoch immer enger geknüpft. Ziel der ausufernden und undurchsichtigen Datenaufzeichnungen ist es offenbar, die EU-Bürger zu einer Art vorauseilendem Wohlverhalten zu bringen, "nicht Auffallen" wird zur ersten Bürgerpflicht. Der fügsame Bürger, ein Idealzustand für konzeptlose Politiker.

Österreich ist nach der halbherzigen und verspäteten Umsetzung der  EU-Richtlinie im Jahr 2000 mittlerweile Datenschutznachzügler in der EU, überholt sogar von EU-Neulingen, wie Rumänien, Estland oder Ungarn. Was die Datenschutzkontrolle betrifft, rangiert Österreich mit einem beamteten Datenschützer je 400.000 Einwohner im letzten Drittel der 27 EU-Länder. Bei den Ländern vergleichbarer Größe an neuntletzter Stelle von elf Staaten.

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www.privacyinternational.org/article.shtml?cmd[347]=x-347-559597
www2.argedaten.at/recht/eu.htm
ftp://ftp.freenet.at/beh/vergleich-datenschutzbehoerden.pdf

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